Die Fachweiterbildung erstreckt sich über zwei Jahre für Ärzt*innen in Weiterbildung zum Facharzt/zur Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie und über drei Jahre für Ärzt*innen in Weiterbildung zum Facharzt/ zur Fachärztin für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie sowie Psychotherapeut*innen in Weiterbildung („PTW“) gemäß WBO PT. Es beinhaltet einen Großteil der erforderlichen Bestandteile gemäß der Weiterbildungsordnung der Bundesärztekammer (Theorie, Selbsterfahrung und Interaktionsbezogenen Fallarbeit) und die für den stationären Weiterbildungsabschnitt proportionalen Bestandteile der Weiterbildungsordnung der Psychotherapeutenkammer Niedersachsen (je 3/5 der Theorie, Supervision und Selbsterfahrung).
Der Durchgang 1, 2026–2028 hat soeben im Februar 2026 begonnen. Eine Anmeldung für eine modulare Teilnahme ist jederzeit möglich.
An wen richtet sich die Fachweiterbildung Verhaltenstherapie Erwachsene?
Die Fachweiterbildung Verhaltenstherapie Erwachsene richtet sich an Fachpsychotherapeutinnen und Fachpsychotherapeuten in der Weiterbildung („PTW“), sowie Personen, die die Weiterbildung zum Facharzt/zur Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie oder zum Facharzt/zur Fachärztin für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie anstreben.
Inhalte und Ziele der Weiterbildung
In den Theorieseminaren werden verhaltenstherapeutische Fach- und Handlungskompetenzen praxisnah vermittelt. Zudem werden Kurse zur Selbsterfahrung und zur Interaktionsbezogenen Fallarbeit, sowie Supervision angeboten.
Themenschwerpunkte:
Basiskurse:
Jahr 1:
- Psychodiagnostik, neuropsychologische Diagnostik & Verhaltensanalyse
- Krisenintervention und Suizidalität
- Ergotherapie
- Affektive Störungen I
- Klassifikationssysteme in der Anwendung
Jahr 2:
- Affektive Störungen II
- Angststörungen
- Verhaltenstherapie bei Psychosen I
- Zwangsstörungen
- Persönlichkeitsstörungen
- Posttraumatische Belastungsstörung
- Alterspsychotherapie
- Somatoforme Störungen
- Sucht
- Grundlagen der Behandlung bei Kindern und Jugendlichen
- Erkennung und Behandlung psychischer Störungen bei lern- und geistig behinderten Menschen
Vertiefungskurse:
Jahr 1:
- Psychopharmakotherapie
- Gruppenpsychotherapie
- Rechtliche Grundlagen
- Geschlechtliche Vielfalt in der psychotherapeutischen Versorgung
- Psychosoziale Therapien und Grundlagen der Sozialpsychiatrie
Jahr 2:
- Verhaltenstherapie bei Psychosen II
- Zwangsstörungen II
- Persönlichkeitsstörungen II
- Posttraumatische Belastungsstörung II
Jahr 3:
- Einbezug von Bezugspersonen, Paartherapie
- Kenntnisse von somatischen Ursachen
- Fallkonzeption, Behandlungsplanung & Dokumentation
- Verhaltenstherapie – Vertiefung
- Akzeptanz- und Commitment-Therapie
- Essstörungen
- Schematherapie
- Schmerzstörungen
- Forensik
- Borderline Persönlichkeitsstörung und Dialektisch-Behaviorale Therapie
- Ressourcenaktivierung
- Autismusspektrumsstörungen
Information und Organisatorisches
Die Fachweiterbildung umfasst:
Für PTW:
- Theorie: Insgesamt 270 Unterrichtseinheiten in 19 Blockseminareinheiten (Basis & Vertiefungsseminare), sowie 30 Unterrichtseinheiten in einem regelmäßig stattfindenden Seminar
- Selbsterfahrung: 60 Unterrichtseinheiten Selbsterfahrung in der Gruppe
- Supervision: 100 Stunden Supervision in der Gruppe
Für Ärztinnen und Ärzte in der Weiterbildung zum FA für Psychiatrie und Psychotherapie:
- Theorie: insgesamt 120 Unterrichtseinheiten in 11 Seminareinheiten (Basisseminare)
- Selbsterfahrung: 150 Unterrichtseinheiten Selbsterfahrung in der Gruppe
- Interaktionsbezogene Fallarbeit: 70 Unterrichtseinheiten
- Supervision: 60 Stunden Supervision in der Gruppe
Für Ärztinnen und Ärzte in der Weiterbildung zum FA für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie:
- Theorie: insgesamt 210 UE in 19 Seminareinheiten (Basis- und Vertiefungsseminare)
- Selbsterfahrung: 150 Unterrichtseinheiten Selbsterfahrung in der Gruppe
- Interaktionsbezogene Fallarbeit: 70 Unterrichtseinheiten
- Supervision: 60 Stunden Supervision in der Gruppe
Anmeldung
Der aktuelle Durchgang hat im Februar 2026 gestartet. Eine Anmeldung für eine modulare Teilnahme ist jederzeit möglich. Zudem planen wir, im zweiten Quartal 2027 eine neue Kohorte zu starten und nehmen hierfür gerne Interessenbekundungen entgegen.
Allgemeine Bedingungen
Für die Zulassung an dem Curriculum ist der Nachweis über die berufliche Tätigkeit als Assistenzarzt/Assistenzärztin bzw. Psychotherapeut/Psychotherapeutin in Weiterbildung notwendig. Die Teilnahme an den Veranstaltungen wird von der Psychiatrie Akademie unter Angabe des Seminartitels, des Inhalts und der Stundenzahl bescheinigt. Eine Abschlussbescheinigung wird nach Erlangen dieser Einzelbescheinigungen ausgestellt. Als abschließende Anerkennung gilt lediglich die Unterschrift Ihres/Ihrer ärztlichen bzw. psychotherapeutischen Weiterbildungsermächtigten. Bei jedem Seminar erhalten Sie zusätzlich ein Zertifikat der Ärztekammer gegen Vorlage der Nummer, die unter dem Barcode auf Ihrem Ärztinnenausweis steht.
Die Zertifikate müssen als Nachweispflicht aufgehoben werden. Werden Seminare versäumt, so müssen die versäumten Stunden in späteren Durchgängen nachgeholt werden (innerhalb einer Nachholfrist von 2 Jahren) oder an anderen Institutionen nachweislich belegt worden sein. Bereits absolvierte Themen können nicht doppelt anerkannt werden, um auf die geforderte Stundenzahl zu gelangen. Das Weiterbildungsverhältnis kann seitens der Psychiatrie Akademie beendet werden, wenn der/die Teilnehmende den finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommt, den gestellten Lernvoraussetzungen nicht nachkommt, die nach § 203 StGB bestehende Schweigepflicht gegenüber patienten- bzw. patientinnenbezogenen Informationen oder Informationen bezüglich der anderen Teilnehmenden verletzt.